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Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesfinanzhofes der letzen Jahre haben bisher unerkannte Möglichkeiten zur Ausnutzung von Steuergefällen innerhalb der Europäischen Union eröffnet. Mitarbeiter meiner Kanzlei informieren sich ständig über neue Steuersätze und neue Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Europäischen Union.

Ich bin gerne bereit, Ihnen dabei zu helfen, diese Steuervorteile auch für Ihr Unternehmen zu nutzen und entsprechende "Machbarkeitsstudien" in Zusammenarbeit mit Ihnen zu entwerfen. Gerne nenne ich Ihnen auch Kontakte zu anerkannten Gründungsagenturen, von deren Leistungsangebot ich mich überzeugt und das ich einem Preisvergleich unterzogen habe.