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Bilanzierung von Limiteds

Jede Limited, die in Großbritannien gegründet wurde, hat dort einmal jährlich einen Jahresabschluss, erstellt nach International Accounting Standards bzw. International Financial Reporting Standards oder nach den durch das Accounting Standards Board in Großbritannien herausgegebenen Financial Reporting Standards, einzureichen.

Solche Abschlüsse werden entsprechend den Anforderungen des britischen Gesellschaftsrechts in meiner Kanzlei erstellt. Sollten Sie einen solchen Abschluss in meiner Kanzlei erstellen lassen wollen, bitte ich, eine entsprechende Anfrage per Post an mich zu richten. Ich benötige zur Erstellung eines Abschlusses nach britischem Recht folgende Unterlagen:

Nach Eingang der Unterlagen werden diese in meiner Kanzlei gesichtet und Sie unmittelbar über deren Vollständigkeit informiert.

Sollten Sie eine beschleunigte Leistung wünschen, können Sie sich auch per e-Mail an mich oder meine Mitarbeiterin, Frau Juliane Kliemt, unter erbe@steuerberater-erbe.de oder kliemt@steuerberater-erbe.de wenden.